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ILAG-Empfehlung

Begriffserklärung 
  1. PFAS:
    Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen laut OECD-Definition 2021, also einschliesslich fluorierter Polymere
  2. LMW-PFAS:
    Niedermolekulargewichtige PFAS (LMW = low-molecular-weight) sind migrationsfähig und mit Lösungsmittel oder Lebensmittelsimulanzien extrahierbar
  3. Fluorpolymere:
    Sind lebensmittelecht und bedeuten hier: PTFE, PFA oder FEP
  4. Weitere fluorhaltige Polymere werden von der ILAG nicht eingesetzt
  5. Prüfsubstanz-Auswahl:
    Wie öfters für ubiquitär verteilte Substanzgruppen der Fall, testen nicht alle Prüflabore identische Substanzlisten. Mangels einer offiziellen oder allgemeinen anerkannten Prüfsubstanz-Auswahl muss das Prüflabor hier eigenverantwortlich vorgehen
  6. Kriterien für Prüfsubstanz-Auswahl von PFAS für eine Untersuchungsmaterial-Art:
    - wurden bereits dort gemessen
    - ihr Auftreten wird dort erwartet
    - vorgeschriebener Grenzwert

PFAS-frei Testschema für den EU-Markt

gemäss ECHA-Vorschlag zur Beschränkung von PFAS vom 23. Februar 2023.
Dies geschieht freiwillig, da in der EU keine rechtliche Vorgabe besteht.

  1. Bestätigung des Beschichtungsherstellers
    Keine PFAS (einschliesslich Polymere) absichtlich hinzugefügt
  2. Zielanalyse von PFAS mit niedrigem Molekulargewicht    (LC/GC MS/MS-Nachweis von Einzelstoffen)
    < 25 ppb einzelne PFAS-Substanz
    < 250 ppb Summe gemessener PFAS
  3. Test auf Organisches Gesamtfluor    (organisch gebundene Fluorverbindungen sind nicht vollständig getrennt von Anorganischen nachweisbar)
    < 50 mg F/kg (ppm)

    Bei > 50 mg F/kg (ppm) gefundenen Werte befolgen Sie Punkt 4
  4. Bewertung der möglichen Fluorherkunft durch den Beschichtungshersteller
    von Nicht-PFAS-Fluorquellen in der Beschichtung, wie Mica / Pigmente

Die Reihenfolge basiert auf unserer Erfahrung und gilt nur als Empfehlung.